AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Wohnungen

65189 Wiesbaden, Mainzer Straße 88 b

 

Die Geschäftsbedingungen ergänzen die §§ 651 a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Vermieter und Mieter der Ferienwohnungen. Sie sind auf der Grundlage der Empfehlung des DRV (Deutscher Reisebüro-Verband) gemäß § 38 GWB erstellt worden und werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt

 

1           Anmeldung/Mietvertrag

1.1          Mit der Anmeldung erfolgt der Abschluss des Anmietungsvertrages verbindlich. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung mittels einer Buchungsbestätigung zugesagt oder - falls eine schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht möglich war - auch mündlich oder telefonisch durch den Vermieter bereitgestellt worden ist.

1.2          Bei Buchungen über Agenturen erhält der Vertrag erst durch die Bestätigung des Vermieters seine Gültigkeit.

 

2           Bereitstellung der Ferienwohnungen

2.1          Gebuchte Ferienwohnungen stehen Ihnen am Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung, sofern nicht ausdrücklich eine andere Ankunftszeit vereinbart wurde. Der Mieter wird gebeten, dem Vermieter die ungefähre Ankunftszeit mitzuteilen. Schadenersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Bereitstellung der gebuchten Wohnungen ausnahmsweise nicht um 16.00 Uhr erfolgt. Der Mieter muss am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr das Appartement besenrein  Übergeben und die Schlüssel abgeben.

2.2          Die Vermieter sind berechtigt, bei verspätetem Auszug Mehrkosten zu berechnen.

 

3           Reiserücktrittskostenversicherung

Im Mietpreis ist keine Reiserücktrittskostenversicherung enthalten, deshalb empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Versicherung.

 

4           Anzahlung / Bezahlung

4.1          Mit Vertragsabschluß (Eingang der Reservierungs- / Buchungsbestätigung ) ist eine  Anzahlung des Reisepreises fällig und innerhalb von 7 Tagen an den Vermieter zu bezahlen. Sie wird auf den Gesamtpreis angerechnet. Bei einem Aufenthalt von einer Woche beträgt die Anzahlung 100,- € (Zweizimmerwohnung ) bzw. 150.- € (Dreizimmerwohnung)  und bei mehr als 7 Übernachtungen 150,- € bzw. 200.- €. Die Restzahlung des Rechungsbetrages muss bis spätestens zwei Wochen vor Anreise  dem aufgeführten Konto des Vermieters gutgeschrieben sein. Bei kurzfristigen Reservierungen,  weniger als 14 Tage, ist ohne vorherige Anzahlung der Gesamtpreis vor Anreise, spätestens bei Einzug bar zu zahlen.

4.2          Der Vermieter ist  nur dann an die Buchungsbestätigung gebunden, wenn die Anzahlung / Zahlung in genannter Höhe auf dem Konto des Vermieters vor Anreise eingegangen ist. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Bezug des Objektes.

 

5           Stornierungsgebühren / Rücktritt vom Vertrag

5.1          Vertragsauflösungen können nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Einhaltung der Fristen ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung (Posteingangsstempel) beim Vermieter. Im Falle eines Rücktrittes werden pauschalierte Rücktrittsgebühren berechnet, bei denen ersparte Aufwendungen berücksichtigt sind.                                                                                                                   

 

Bei Rücktritt des Mieters gelten folgende Bedingungen:

·         Bei einem Rücktritt bis zum 20. Tag vor Belegungsbeginn 50,- € (Bearbeitungsgebühr).

·         Bei einem Rücktritt vom 19. bis 10. Tag vor Belegungsbeginn 50% des Gesamtmietpreises.

·         Bei einem Rücktritt vom 09. bis 03. Tag vor Belegungsbeginn 75 % des Gesamtpreises.

·         Bei einem Rücktritt vom 2. Tag bis zur Nichtanreise bzw. Stornierung nach Reisebeginn 90 % des Gesamtmietpreises.   

5.2          Bei Stornierungen außerhalb der o.g. Fristen, ist der Anzahlungsbetrag in jedem Fall für die Bemühungen des Vermieters zu zahlen. Gelingt es dem Vermieter, das Objekt im Vertragszeitraum anderweitig zu belegen, so beträgt die Aufwandsentschädigung 50,- €.

 

6           Rücktritt des Vermieters
Der Vermieter kann den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn ein vertragswidriges Verhalten trotz Abmahnung (diese kann auch mündlich erfolgen) vorliegt. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Objekts und des Inventars. Kündigt der Vermieter, so behält er den Anspruch auf den Gesamtpreis. Sollte eine Neuvermietung durch den Vermieter möglich sein, vermindert sich der Anspruch auf den Gesamtpreis.

 

7           Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Mieter die vertraglichen Leistungen, insbesondere infolge verspäteter Anreise und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Mieters auf anteilige Rückerstat- tung.

 

8           Haftung und Pflichten

8.1          Das Vertragsobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Abweichungen hiervon bedürfen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung mit dem Vermieter.  Die angegebene max. Personenzahl schließt auch Kinder ein.

8.2          Der Vermieter haftet nicht für den Verlust oder Beschädigung durch eingebrachte Sachen des Mieters einschließlich PKW. Die Einbringung des eigenen Eigentums in das Mietobjekt einschließlich der Einstellung des PKW auf dem Stellplatz erfolgt auf eigene Gefahr.

8.3          Bei Auszug muss das Objekt mit allem Zubehör von Ihnen besenrein gesäubert werden, der Müll muss entsorgt, das Geschirr gereinigt sein. Diese Pflicht zur Reinigung gilt unabhängig von der Reinigung durch den Vermieter oder dessen Beauftragten. Bei nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführter Reinigung ist der Vermieter berechtigt, die entstehenden Kosten für den Mehraufwand zu berechnen.

8.4          Der Mieter verpflichtet sich weiter, bei eventuell auftretenden Störungen der Geräte oder Sachschäden diese sofort zu melden, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.

8.5          Mutwillig oder durch Unachtsamkeit, bzw. falsche Bedienung hervorgerufene Schäden sind vom Mieter zu tragen.

 

9           Gerichtsstand
Gerichtsstand ist das Amtsgericht Wiesbaden.


 
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